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Kfz-Steuer für E-Autos: befreit bis wann?

In fast jeder Evident-Kostenrechnung für ein reines E-Auto steht bei der Kfz-Steuer eine schlichte Zahl: 0 €. Das ist kein Rundungsfehler und keine Annahme von uns — sondern Gesetzestext.

Was die Befreiung genau sagt

Reine E-Autos (BEV), die bis zum 31.12.2030 erstzugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit — für bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung, spätestens aber bis zum 31.12.2035 (§ 3d KraftStG, eingeführt durch das 8. KraftStGÄndG). Der 31.12.2035 ist eine harte Außengrenze, kein zweites Datum zur Auswahl: Ein Wagen mit Erstzulassung 2030 bekommt real nur noch rund 5 Jahre Befreiung, nicht die vollen 10 — das Enddatum schlägt die Zehn-Jahres-Regel.

Läuft die Befreiung aus, oder wird ein E-Auto erst nach dem 31.12.2030 erstzugelassen, greift danach eine gewichtsbasierte Steuer. Ehrlich gesagt: In Evidents Modell ist diese Rate noch nicht ausdifferenziert. Praktisch betrifft das heute kaum ein gelistetes Fahrzeug — aber falls doch, zeigen wir aktuell weiterhin 0 €, wo eigentlich ein kleiner Betrag fällig wäre. Lieber ehrlich kennzeichnen, als eine erfundene Zahl einzusetzen.

Amtlich, nicht geschätzt

Die Steuerzeile ist keine Schätzung wie Wertverlust oder Wartung — sie folgt direkt dem Gesetzestext. Deshalb trägt sie in der Kostenrechnung das Etikett „Amtlich“, nicht „Modell“ oder „Kalibriert“. Was die anderen Etiketten bedeuten, erklärt der Guide »Preis geprüft«.

Gebraucht oder neu: die Uhr läuft ab Erstzulassung

Die 10-Jahres-Frist hängt an der Erstzulassung des Wagens, nicht an deinem Kaufdatum — genau wie bei der Werksgarantie (siehe Neu oder gebraucht kaufen?). Kaufst du einen 2028 erstzugelassenen Gebrauchten im Jahr 2031, endet die Befreiung trotzdem spätestens 2035 — nicht 2038, wie eine frische 10-Jahres-Frist ab deinem Kauf vermuten ließe. Dir bleiben ab dem Kauf noch rund 4 Jahre, nicht 10.

Der Unterschied zum Verbrenner

Verbrenner zahlen zwei Komponenten: einen Hubraum-Anteil (je angefangene 100 cm³ 2,00 € bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) plus eine gestaffelte CO₂-Komponente oberhalb einer Freigrenze von 95 g/km — die Tarifstufen steigen von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm. Ein reines E-Auto hat schlicht keinen Hubraum und 0 g/km CO₂ im Fahrbetrieb — deshalb die Befreiung, statt einer Formel, die zufällig zwei Nullen ausrechnet.

Praxis-Tipp: Schau auf der Auto-Seite bei den technischen Daten nach dem Erstzulassungsjahr — daraus ergibt sich, wie viele Jahre der Befreiung ein Gebrauchter noch vor sich hat. Die Steuerzeile selbst findest du mit dem „Amtlich“-Etikett direkt in der Kostenrechnung.


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